· Fachbeitrag · Berufsstand
Befugnis zur Steuerberatung soll neu geregelt werden
Bestimmte Berufsgruppen und Verbände dürfen in beschränktem Umfang Hilfe in Steuersachen leisten. Diese beschränkte Befugnis will das Bundesjustizministerium nun neu regeln. Dabei sollen auch die unentgeltliche studentische Beratung in Tax Law Clinics legalisiert und das Fremdbesitzverbot an Steuerberatungsgesellschaften klarer geregelt werden. |
Neben Anwälten sowie Steuerberatern, die unbeschränkt steuerlich beraten dürfen, können andere Berufsgruppen in beschränktem Umfang Hilfe in Steuersachen leisten. Diese beschränkte Befugnis will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz neu regeln. Der Referentenentwurf entspricht weitestgehend dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Recht der steuerberatenden Berufe aus der 20. Legislaturperiode, welcher der Diskontinuität unterfiel.
Nach dem Entwurf soll u. a. der Kreis der Verbände erweitert werden, die beschränkt zur steuerlichen Hilfeleistung befugt sind. Künftig sollen auch Interessenvereinigungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Verbände zur Förderung Belange behinderter Menschen diese Befugnis haben.
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