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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ beschlossen (BR-Drs. 361/23) und in das parlamentarische Verfahren eingebracht (Drucks. 20/8669). Im Gesetzentwurf werden insbesondere die Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen neu geregelt, die unentgeltlichen Hilfeleistungen in Steuersachen ausgeweitet und die Vorschriften für die Lohnsteuerhilfevereine modernisiert.

     

    Vorbemerkung

    Die Europäische Kommission hat in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten, dass die im Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien. Dem Vertragsverletzungsverfahren begegnet die Bundesregierung mit dem eingebrachten Gesetzentwurf, in dem die geplanten Neuregelungen mit dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 12.12.06 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. L 376 vom 27.12.06, S. 36), insbesondere den Vorgaben der Art. 9 und 15, in Einklang gebracht werden.

     

    Nach geltendem Recht haben neben den Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind ‒ nach § 3 StBerG handelt es sich um

       

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