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  • · Fachbeitrag · Außenprüfung

    Neue Abgrenzungsmerkmale zur Einordnung in Größenklassen ab 2019

    | Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, werden in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst) eingeordnet. Der Stichtag, der maßgebende Besteuerungszeitraum und die Merkmale für diese Einordnung werden jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2019 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 24.4.2012, IV A 4 - S 1451/07/10011 - (BStBl I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle. |

     

    Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

     

    • Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 23. Prüfungsturnus (1.1.2019)
    Betriebsart 1)
    Betriebsmerkmale in EUR
    G-Betriebe EUR
    M-Betriebe EUR
    K-Betriebe EUR
    über

    Handelsbetriebe (H)

    Umsatzerlöse oder

    steuerlicher Gewinn über

    8.600.000

    335.000

    1.100.000

    68.000

    210.000

    44.000

    Fertigungsbetriebe(F)

    Umsatzerlöse oder

    steuerlicher Gewinn über

    5.200.000

    300.000

    610.000

    68.000

    210.000

    44.000

    Freie Berufe (FB)

    Umsatzerlöse oder

    steuerlicher Gewinn über

    5.600.000

    700.000

    990.000

    165.000

    210.000

    44.000

    Andere Leistungsbetriebe (AL)

    Umsatzerlöse oder

    steuerlicher Gewinn über

    6.700.000

    400.000

    910.000

    77.000

    210.000

    44.000

    Kreditinstitute (K)

    Aktivvermögen oder

    steuerlicher Gewinn über

    175.000.000

    670.000

    42.000.000

    230.000

    13.000.000

    57.000

    Versicherungsunternehmen Pensions-kassen (V)

    Jahresprämieneinnahmen über

    36.000.000

    6.000.000

    2.200.000

    Unterstützungskassen (U)

    alle

    Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF)

    Umsatzerlöse oder

    steuerlicher Gewinn über

    1.200.000

    185.000

    610.000

    68.000

    210.000

    44.000

    sonstige Fallart

    (soweit nicht unter den Betriebsarten erfasst)

    Erfassungsmerkmale

    Erfassung in der Betriebskartei als Großbetrieb

    Verlustzuweisungsgesellschaften (VZG) und Bauherrengemeinschaften (BHG)

    Personenzusammenschlüsse und Gesamtobjekte i.S.d. Nrn. 1.2 und 1.3 des BMF-Schreibens vom 13.7.92, IV A 5 - S 0361 - 19/92 (BStBl I S. 404)

    alle

    bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände (BKÖ)

    Summe der Einnahmen

    über 6.000.000

    Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)

    Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 4 ‒7 EStG (keine Saldierung mit negativen Einkünften)

    über 500.000

     

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