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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Anpassungen bringen Erleichterungen

    BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

    Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

     

    Grundlage für GoBD

    Als Grundlage zu den GoBD ist das Schreiben des BMF vom 28.11.2019 (IV A 4 - S 0316/19/10003 :001) maßgebend. Redaktionelle Anpassungen und Änderungen sind unter anderem dem BMF-Schreiben vom 11.3.2024 (IV D 2 ‒ S 0316/21/10001:002) und dem aktuellen BMF-Schreiben vom 14.7.2025 (IV D 2 - S 0316/00128/005/088) zu entnehmen.

     

    Hintergrund zu den Anpassungen durch das BMF-Schreiben vom 14.7.2025

    Der Anlass für das aktuelle BMF-Schreiben zu den GoBD ist die Einführung der obligatorischen E-Rechnung nach § 14 UStG für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen seit dem 1.1.2022. Des Weiteren werden durch das neue BMF-Schreiben auch die Vorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt, wonach Abrechnungsprozesse standardisiert, die Transparenz erhöht und Steuerbetrug eingedämmt werden sollen. Aus diesen Gründen war es notwendig, die GoBD an moderne Technologien anzupassen.