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  • · Fachbeitrag · Abschreibung

    Ertragsteuerliche Behandlung von Ladevorrichtungen und Wärmepumpen

    Bei Ausgaben für Ladevorrichtungen und Wärmepumpen in einem Unternehmen stellt sich bei der Gewinnermittlung die Frage, ob es sich bei diesen Wirtschaftsgütern um selbstständige Wirtschaftsgüter oder um Gebäudebestandteile handelt. Mit anderen Worten: Eigene (kürzere) Abschreibung oder jahrzehntelange Gebäudeabschreibung?

     

    Bei Wärmepumpen und Ladevorrichtungen wird in der Finanzverwaltung folgende ertragsteuerliche Ansicht zur Aktivierung vertreten:

     

    Ertragsteuerliche Behandlung von Ladevorrichtungen

    Bei Ladevorrichtungen handelt es sich um selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, selbst wenn diese in das Gebäude eingebaut werden und bzw. oder mit einer Photovoltaikanlage errichtet werden.