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  • · Fachbeitrag · § 69 FGO

    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert

    Für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags i. H. v. 4,50 EUR geltend gemacht wird, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.

     

    Sachverhalt

    Das Finanzamt erteilte gegenüber der Steuerpflichtigen, einer Aktiengesellschaft, einen Abrechnungsbescheid, in dem es einen Säumniszuschlag zu Umsatzsteuer 2020 i. H. v. 4,50 EUR feststellte. Hiergegen legte die Steuerpflichtige Einspruch mit der Begründung ein, dass die Erhebung von Säumniszuschlägen verfassungswidrig sei. Einen zeitgleich gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung lehnte das Finanzamt ab.

     

    Entscheidung

    Der daraufhin bei Gericht gestellte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist ebenfalls erfolglos geblieben.

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