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  • 17.02.2014 · Fachbeitrag · Top-Meldung des Monats

    Einsprüche gegen die 1 %-Regelung werden durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen

    | Wird ein betriebliches Kfz auch privat genutzt, ist hierfür je Kalendermonat 1 % des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer zu versteuern. Viele Steuerpflichtige haben gegen diese 1 %-Regelung verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und gegen Steuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt. Der BFH hatte bereits im Dezember 2012 entschieden, dass die 1 %-Regel nicht gegen das GG verstößt. Eine Verfassungsbeschwerde wurde gegen dieses Urteil nicht erhoben. Die in dieser Angelegenheit eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge können daher keinen Erfolg haben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb durch Allgemeinverfügung vom 13. Dezember 2013 diese Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen. |

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