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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - Fahrtenbuch

    Abkürzungen von Kunden sind problematisch

    | Bezeichnen Sie Kunden, die Sie aufgesucht haben, im Fahrtenbuch nur mit Abkürzungen, sind diese Aufzeichnungen steuerlich unwirksam, wenn Sie dem Finanzamt kein Abkürzungsverzeichnis vorlegen. Das Abkürzungsverzeichnis reicht aber nur dann aus, wenn Sie bei den Kürzeln auch die Reiseziele aufgeführt haben. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 971 | ID 44328219

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