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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 79 EStG

    Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Zulage

    | Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure), die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, haben keinen „unmittelbaren“ Anspruch auf die Riester-Zulage nach § 79 S. 1 EStG . |

     

    Ist ein solcher Steuerzahler allerdings verheiratet oder lebt er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann er einen abgeleiteten Riester-Anspruch nach § 79 S. 2 EStG haben. Das bedeutet: Schließt der begünstigte Ehegatte/Lebenspartner einen Riester-Vertrag und zahlt Mindestbeiträge ein, erhält der bisher nicht begünstigte Partner einen abgeleiteten bzw. mittelbaren Riester-Anspruch, wenn er Mindestbeiträge von 60 EUR pro Jahr einzahlt.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 639 | ID 44096098

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