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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 4 UStG

    Leistungen privater Arbeitsvermittler

    | Eine Einrichtung, die Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende aufgrund eines bis zum 31.3.2012 ausgestellten Vermittlungsgutscheins nach § 421g SGB III erbracht und ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, kann sich für die Steuerfreiheit dieser Leistungen unmittelbar auf Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g MwStSystRL berufen. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Leistungen gilt das Berufungsrecht auch für Einrichtungen, die vor dem 1.1.2015 Vermittlungsleistungen an Arbeitssuchende aufgrund eines ab dem 1.4.2012 ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 SGB III erbracht haben und deren Honorar deshalb unmittelbar von der Agentur für Arbeit vergütet wurde. |

     

    Fundstelle

    • BMF 19.9.16, III C 3 - S 7171-b/15/10003, 2016/0792126, astw.iww.de, Abruf-Nr. 189562
    Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 970 | ID 44328213

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