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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Eingliederungsleistungen

    | Mit der Einfügung des § 4 Nr. 15b UStG zum 1.1.2015 ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL im Bereich der Arbeitsförderung umgesetzt worden. Das LfSt Niedersachsen nimmt dazu Stellung. |

     

    Die Eingliederungsleistungen sind „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen“ i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Diese Leistungen werden dem Grundsatz nach im Sozialgesetzbuch beschrieben. Sie sollen einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage abhelfen, die sich aufgrund von Hilfebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit ergibt. Die Leistungen werden regelmäßig von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezahlt.

     

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