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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 17 EStG

    Rechts- und Steuerberatungskosten für eine grenzüberschreitende Verständigung zählen nicht

    | Die Rechts- und Steuerberatungskosten für ein Verständigungsverfahren zwischen dem In- und Ausland wie den USA über das Besteuerungsrecht aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung sind keine Veräußerungskosten nach § 17 EStG . Beim Beratungsaufwand für das Verständigungsverfahren fehlt es am erforderlichen unmittelbaren sachlichen Zusammenhang zwischen dem Veräußerungsgeschäft und den Beratungskosten. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 208 | ID 42535184

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