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  • 14.01.2013 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 15 UStG

    Voller Vorsteuerabzug beim Abriss von Bauwerken

    | Hat eine Gesellschaft ein bebautes Grundstück erworben, um die Gebäude abzureißen und darauf eine neue Wohnanlage zu errichten, ist sie zum Abzug der den Erwerb dieser Gebäude betreffenden Vorsteuer berechtigt. Der spätere Gebäudeabriss führt nicht zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs, sofern der anschließend errichtete Neubau ebenfalls steuerpflichtig genutzt wird. Wird das Gebäude zusammen mit dem Grundstück erworben und weiterhin für steuerbare Umsätze genutzt, unterbricht der Ersatz veralteter durch modernere Bauten nicht den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem auf der Vorstufe erfolgten Kauf. |

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