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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 15 EStG

    Liebhaberei bei vermieteter Gewerbeimmobilie

    | Von einer Einnahmeüberschusserzielungsabsicht ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit regelmäßig auszugehen. Dieser vom BFH entwickelte Grundsatz gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnobjekten. Bei Gewerbeimmobilien ist dagegen in jedem Einzelfall konkret festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. |

     

    Den Vermieter trifft im Zweifel die Beweislast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt nach der baulichen Gestaltung kein Markt besteht, muss der Hausbesitzer für seine Vermietungsabsicht zielgerichtet auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand erreichen. Bleibt er bei Leerstand weiter untätig, spricht das Verhalten dagegen.

     

    •  SenFin Berlin 19.12.12, III B - S 2253 - 1/2012 - 1
    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 271 | ID 38665270

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