· Fachbeitrag · § 21 EStG
Vermietungsabsicht und Wohnungsrecht
Die Nutzung einer Wohnimmobilie durch einen Wohnungsberechtigten indiziert keine Vermietungsabsicht des Eigentümers. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer mit dem Wohnungsberechtigten zusätzlich einen Mietvertrag abschließt, ohne dass der Wohnungsberechtigte auf sein Wohnungsrecht verzichtet. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige in 2004 von seiner Mutter eine Wohnimmobilie erhalten, an der sich die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten hatte. In 2005 schlossen Mutter und Sohn einen Mietvertrag über die Nutzung der Wohnung, ohne das Wohnrecht aufzuheben oder auszusetzen.
Nach dem Tod der Mutter in 2017 machte der Steuerpflichtige in 2018 erhebliche Instandhaltungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 21 EStG geltend. Das Objekt wurde lediglich im Dezember 2018 an einen Freund vermietet. Im August 2019 übertrug der Steuerpflichtige das Objekt auf seinen Sohn.
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