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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 10 UStG

    Ausfuhrerstattung ist kein Entgelt eines Dritten

    | Die dem Ausführer auf seinen Antrag hin ausgezahlte Ausfuhrerstattung etwa für Milchprodukte nach der EU-Verordnung ist kein Entgelt eines Dritten nach § 10 Abs. 1 S. 3 UStG. Denn bei dem Leistungsaustausch fehlt bei der dem Ausführer aufgrund einer ihm erteilten Ausfuhrlizenz ausgezahlten Ausfuhrerstattung insoweit der unmittelbare Zusammenhang mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung. |

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 273 | ID 38665320

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