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  • · Nachricht · Merkblatt zum Kindergeld

    Bundeszentralamt für Steuern gibt neues Merkblatt zum Kindergeld heraus

    | Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird zunächst das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Die steuerlichen Freibeträge für Kinder werden beim Abzug der Lohnsteuer grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt nachträglich, ob durch den Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes die Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes auch tatsächlich erreicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, werden die steuerlichen Freibeträge abgezogen und das zustehende Kindergeld mit der Steuerschuld des Kindergeldberechtigten verrechnet. Dies gilt selbst dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde. Das neu erstellte Merkblatt des Bundeszentralamtes für Steuern (17.3.2014) soll einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben und ist als unterstützende Massnahme bei der Beratung von Steuerpflichtigen geeignet. | 

    In dem Merkblatt werden u.a. folgende Fragen beantwortet:

    • Wer erhält Kindergeld?
    • Was muss der Kindergeldberechtigte der Familienkasse mitteilen?
    • Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
    • Was ist ein Zählkind?
    • Wer erhält das Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
    • Welche Leistungen schließen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?
    • Wann beginnt und wann endet der Anspruch auf Kindergeld?
    • Welche Nachweise müssen vorlegen?
    • Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen?
    • Wann kann das Kindergeld abgetreten oder gepfändet werden?

     

    Das Merkblatt erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Merkblaetter/Merkblaetter_node.html;jsessionid=246E41DFAEA479F4442187EF4AA68961

    Quelle: ID 42590418