Zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (2)
| Eine Gebietskörperschaft, die eine Schülertransportdienstleistung erbringt, übt unter bestimmten Bedingungen keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist damit keine Unternehmerin. |
Sachverhalt
Die Gemeinde Borsele greift für den Schultransport der Schüler auf die Leistungen von Transportunternehmen zurück. Hierfür entrichtete sie für das Jahr 2008 einen Betrag von 450.000 EUR einschließlich Mehrwertsteuer.
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