Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 4 UStG

    Frage an den EuGH: Ist Blutplasma von der Umsatzsteuer befreit?

    | Ob die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei ist, will der 5. Senat des FG Münster wissen und hat diese Frage dem EuGH vorgelegt. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige betreibt mehrere Blutspendezentren. Nach Aufteilung des gespendeten Bluts in seine einzelnen Komponenten wurde das Blutplasma zu etwa 10 % unmittelbar im Rahmen von Heilbehandlungen und zu ca. 90 % als Ausgangsstoff für die Herstellung von Arzneimitteln verwendet. Für die Herstellung von Arzneimitteln lieferte die Steuerpflichtige das Plasma an Arzneimittelhersteller in Italien, Österreich und der Schweiz. Die Steuerpflichtige machte den Vorsteuerabzug geltend, weil sie die Umsätze als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. Ausfuhrlieferungen behandelte. Das FA versagte hingegen den Vorsteuerabzug, da die Ausgangsumsätze bereits als Lieferungen von menschlichem Blut gemäß § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG steuerfrei seien, was einen Vorsteuerabzug ausschließe.

     

    Entscheidung

    Das FG legt dem EuGH zunächst die Frage vor, ob die sich aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ergebende Steuerbefreiung für die Lieferung menschlichen Bluts auch die Lieferung von aus diesem Blut gewonnenem Blutplasma umfasse. Sollte dies der Fall sein, fragt das Gericht darüber hinaus, ob das auch dann gelte, wenn das Blutplasma ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents