· Fachbeitrag · § 10b EStG
Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um zwei Spenden an eine in der Schweiz ansässige Stiftung. Nach schweizerischem Recht war die Stiftung aufgrund von gemeinnützigen Zwecken steuerbefreit.
Entscheidung
Das FA lehnte die seitens des Steuerpflichtigen begehrte Berücksichtigung der Spende als Sonderausgabe im Rahmen seiner Veranlagung zur Einkommensteuer ab, da ein Abzug von Spenden an eine Organisation in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zwar grundsätzlich möglich sei, nicht jedoch an Organisationen in der Schweiz. Nach erfolglosem Einspruch wies das FG die eingelegte Klage ab. Auch die nachfolgend eingelegte Revision blieb erfolglos.
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