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  • · Fachbeitrag · § 15 UStG

    EuGH-Anfrage zum Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer GbR

    | Der BFH hat dem EuGH die praxisrelevante Frage zum Vorsteuerabzug eines Gründungsgesellschafters vorgelegt. Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Steuerberatungs-GbR. Der Beteiligte erwarb von der GbR einen Teil des Mandanten-Stammes nur zu dem Zweck, diesen anschließend einer neu gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, an der er maßgeblich beteiligt war. Der XI. Senat des BFH neigt zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstamms durch einen Gründungsgesellschafter und stützt sich dabei insbesondere auf die Rechtsgrundsätze, die der EuGH zuvor im März 2012 aufgestellt hatte. Danach darf der Umstand, dass die Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft durch deren Beteiligte ein von der Umsatzsteuer befreiter Umsatz ist, nicht dazu führen, dass die Gesellschafter im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mit der Umsatzsteuer belastet werden, ohne dass sie diese abziehen oder erstattet bekommen können. |

     

    Hinweis | In Abgrenzung hierzu hält jedoch der V. Senat des BFH an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Hiernach ist ein Gesellschafter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, der ein Wirtschaftsgut

     

    • außerhalb seiner eigenen wirtschaftlichen unternehmerischen Tätigkeit erwirbt und

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