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  • · Fachbeitrag · §§ 15, 18 EStG

    Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften

    | Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt auch dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und weder am Vermögen noch am Gewinn der KG beteiligt ist. Das hat der BFH jetzt erneut klargestellt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf § 15 Abs. 2 EStG. |

    Grundsatz

    Gemäß § 15 Abs. 2 EStG ist eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, Gewerbebetrieb, wenn

     

    • die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft,

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