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  • · Fachbeitrag · Steuerliche Einordnung

    Private Lebensführung der Mitglieder von Familiengenossenschaften

    Das LfSt Bayern ordnet die Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder von Familiengenossenschaften körperschaftsteuerlich und umsatzsteuerlich ein.

     

    Hintergrund

    Derzeit sind vermehrt Gründungen sog. Familiengenossenschaften zu beobachten. Hierbei handelt es sich um Genossenschaften, deren Mitglieder zumindest im Kern nur aus Angehörigen einer Familie bestehen.

     

    Diese Genossenschaften fallen dadurch auf, dass sie in nicht unerheblichem Maße und in vielfältigster Weise Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung eines oder mehrerer ihrer Mitglieder zuzurechnen sind. Hierunter fallen bspw. Aufwendungen für Fahrzeuge, Wochenendausflüge, Thermenbesuche, Urlaubsreisen, Restaurantbesuche, maßgeschneiderte Kleidung, Haustiere (Futter, Tierarzt), Fahrschulkurse, Sportboote und Supermarkteinkäufe, bis hin zum Bau von Garagen, Saunen oder Swimming-Pools auf oder in Grundstücken/Gebäuden der Mitglieder.