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  • · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Keine erweiterte Kürzung bei Verpachtung von Dachfläche an teilweise personenidentische gewerblich tätige GbR

    von Dr. Stephan Peters, Haltern am See

    Der BFH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG schon dann ausgeschlossen ist, wenn nur einer von mehreren Gesellschaftern der den Grundbesitz überlassenden Kapitalgesellschaft zugleich auch in geringem Umfang (hier je 0,3 %) an der das Grundvermögen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nutzenden GbR beteiligt ist.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Zulässigkeit der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG durch eine GmbH, die an eine GbR zum Zwecke des gewerblichen Betriebs einer Photovoltaikanlage Dachflächen verpachtete bei teilweise bestehender Personenidentität.

     

    Klägerin ist eine GmbH. An der GmbH sind die Gesellschafter A, D, R und J beteiligt. Die GmbH verpachtet Dachflächen an die gewerblich tätige V-GbR. Gesellschafter der V-GbR sind in geringem Umfang auch A, D und J.

     

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