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  • 11.04.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Notdienstpauschale für Apotheken

    Nicht der Umsatzsteuer unterliegender echter Zuschuss und steuerpflichtiger Zuschlag

    Mit Wirkung zum 1. August 2013 ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG, 15.7.13, BGBl 13 I, 2420) in Kraft getreten. Durch entsprechende Änderungen des Apotheken-, des Arzneimittelgesetzes und der Arzneimittelpreisverordnung wurde eine Notdienstpauschale für Apotheken eingeführt. Demnach erhalten Apotheken für jeden vollständig ausgeführten Notdienst (Dienstbereitschaft von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetags) einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds. Dieser Fonds wurde vom Deutschen Apothekerverband e.V. errichtet und wird auch von diesem verwaltet. Die Rechts- und Fachaufsicht führt das Bundesministerium für Gesundheit.