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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Gebührenrecht

    Kein Vorschuss mehr bei Angelegenheiten zum Kindergeld

    | Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster erheben für Klagen in Kindergeldangelegenheiten bereits seit dem 1. August 2013 keinen Gebührenvorschuss mehr. Darauf weisen die FG Köln, Münster und Düsseldorf in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 15.8.2013 hin. Bis zum 31. Juli 2013 war auch in Kindergeldstreitigkeiten bei Klageerhebung ein Gebührenvorschuss in Höhe von 220 EUR fällig. Dieser entfällt ab dem 1.8.2013. Damit können Eltern und andere Kindergeldberechtigte, die gegen eine aus ihrer Sicht unzutreffende Versagung von Kindergeld durch die Familienkassen klagen wollen, in Nordrhein-Westfalen ohne eine Gebührenvorauszahlung zu ihrem Recht kommen. |

     

    Hintergrund: Diese neue Möglichkeit eröffnete das zum 1.8.2013 in Kraft getretene Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Durch das Gesetz entfiel seither in Kindergeldverfahren der Mindeststreitwert. Auch der in allen anderen Steuerstreitigkeiten grundsätzlich weiterhin bei Klageeinreichung fällige Gebührenvorschuss ist in Kindergeldstreitigkeiten nicht mehr zu zahlen. Dies jedenfalls ist die Auffassung der drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichte.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 821 | ID 42359519

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