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  • · Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Gesellschaftsrecht

    Das unendliche Ringen um die „Europa-GmbH“

    von RA Dr. Jochen Blöse, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA, Mediator (CfM), Köln

    | Schon seit geraumer Zeit besteht auf europäischer Ebene das Bemühen der Societas Europaea (SE), der europäischen Aktiengesellschaft, eine kleine Schwester an die Seite zu stellen. Politischer Hintergrund dazu ist, dass in der sogenannten Lissabon-Strategie der EU als eines der zentralen Ziele die Schaffung eines optimalen Umfelds für kleine und mittlere Unternehmen definiert worden war. |

     

    1. Hintergrund

    Die europäische Kommission hatte im Jahr 2008 einen Vorschlag zur Schaffung einer europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea - SPE) unterbreitet. Die Umsetzung dieses Vorschlags scheiterte jedoch, da die Mitgliedstaaten sich nicht einigen konnten. Seit 2014 wird nunmehr ein alternativer Vorschlag der Kommission diskutiert, der ausgehend von einer Neufassung der 12. Ein-Personen-Gesellschafts-Richtlinie (2009/102/EG) die Schaffung einer Societas Unius Personae (SUP) vorsieht.

     

    2. Rechtsrahmen der SUP

    Bei dem SUP-Projekt handelt es sich im Vergleich zu der SPE um ein deutlich weniger ambitioniertes Vorhaben. Anders als für die SPE vorgesehen und für die SE umgesetzt, soll keine einheitliche - so genannte supranationale - Rechtsform geschaffen werden, sondern es soll lediglich eine Harmonisierung der nationalen Rechtsformen, also in Deutschland der GmbH, erreicht werden. Anwendbar sein soll der europäische Rechtsrahmen auf Ein-Personen-Gesellschaften, wobei es jedem Mitgliedstaat überlassen sein soll, ob er die europarechtlichen Regelungen über die SUP für alle Ein-Personen-GmbH anwendet oder ob es weiterhin die Möglichkeit geben soll, solche Gesellschaften auch nach den bestehenden nationalen gesetzlichen Regelungen zu errichten.

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