· Fachbeitrag · Vermietetes Mehrfamilienhaus
Mehrere Nutzungsdauern denkbar?
Vermietet ein Steuerzahler in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen, wird im Rahmen der Gebäudeabschreibung normalerweise eine einzige Nutzungsdauer festgelegt. Umso überraschender ist das Urteil des FG Hamburg, nach dem zwei Wohnungen im selben Gebäude unterschiedliche Nutzungsdauern haben können. |
Darum ging es in dem Streitfall
Ein Steuerzahler erwarb in einem Gebäude zwei Eigentumswohnungen und beauftragte eine Gutachterin mit der Erstellung eines Gutachtens zur Restnutzungsdauer für die einzelnen Wohnungen. Aufgrund des unterschiedlichen Modernisierungsgrads kam die Sachverständige in ihrem Gutachten für Wohnung 1 auf eine Restnutzungsdauer von 29 Jahren und für Wohnung 2 nur auf eine Restnutzungsdauer von 21 Jahren. Das FA widersprach der Auffassung des Gutachters.
Entscheidung
Das FG Hamburg dagegen erlaubte unterschiedliche Restnutzungsdauern aufgrund des unterschiedlichen Modernisierungsgrads (FG Hamburg 3.12.25, 2 K 86/22).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig