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  • · Fachbeitrag · § 7 EStG

    Sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach den Vorgaben der ImmoWertV 2021

    Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gem. § 4 Abs. 3 ImmowertV ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die AfA für drei vermietete Eigentumswohnungen auf der Grundlage einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer als 50 Jahre zu berechnen sind.

     

    Nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG können anstelle der Absetzungen nach S. 1 der Vorschrift die der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechenden AfA vorgenommen werden. Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist gemäß § 11c Abs. 1 EStDV der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.