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  • · Fachbeitrag · Strenge Aufzeichnungspflichten

    Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers bei selbstständig tätigen Steuerpflichtigen

    von StB Matthias Borgmeier, Dipl.-Finw. (FH), LL.M., Dozent FOM Essen

    Die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ist seit Jahren Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig die Fragen, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet und in welcher Höhe die hierauf entfallenden Aufwendungen abziehbar sind. Weniger im Fokus der Praxis stand bislang jedoch die Frage, welche formellen Anforderungen an die Aufzeichnung dieser Aufwendungen zu stellen sind.

     

    Sachverhalt

    Der Kläger erzielte u. a. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Seine selbstständige Tätigkeit übte er in Räumen seines Eigenheims aus, die als häusliches Arbeitszimmer genutzt wurden. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung machte der Kläger entsprechende Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend. Das FA erkannte das häusliche Arbeitszimmer dem Grunde nach zunächst an, stritt jedoch über den Umfang der anzusetzenden Gebäudefläche und damit über die Höhe der abziehbaren Kosten.

     

    Das FG versagte den Abzug jedoch bereits dem Grunde nach, weil der Kläger keine den Anforderungen des § 4 Abs. 7 EStG genügenden Aufzeichnungen vorgelegt hatte. Er hatte die Belege im Laufe des Jahres gesammelt und erst im Zuge der Erstellung der Steuererklärung eine Aufstellung der Gebäudekosten gefertigt.