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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen 2020

    Dringende Handlungsempfehlung zum Verfall von Optionsscheinen und zu wertlosen Aktien

    | Eine geplante Gesetzesänderung im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 ab 1.1.20 führt noch im Jahr 2019 zu dringendem Handlungsbedarf bei Mandanten, bei denen im Jahr 2020 die Ausbuchung wertloser Aktien aus dem privaten Depot oder der Verfall von im Privatvermögen gehaltenen Optionsscheinen droht. Auch der Verkauf wertloser Aktien ist betroffen. Ab 1.1.20 soll die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung nicht mehr greifen, nach der Verluste aus solchen Sachverhalten steuerlich zu berücksichtigen sind. |

    Verfall von Optionsscheinen

    Eine der im Regierungsentwurf zum Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („Jahressteuergesetz 2019“) geplanten Steueränderungen zum 1.1.20 betrifft Verluste aus dem „Verfall“ von Optionsscheinen.

     

    • Ab 2020 gilt hierzu Folgendes (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG-Entwurf)

    „Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige durch Beendigung des Rechts einen Differenzausgleich erhält oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Der Verfall einer Option gilt nicht als Beendigung des Rechts.“