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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Kein steuerbarer Verlust bei den Kapitaleinkünften durch momentane Wertlosigkeit von American Deposit Receipts (ADR) und Global Deposit Receipts (GDR)

    Sind American Deposit Receipts (ADR) und Global Deposit Receipts (GDR) an russischen Kapitalgesellschaften im Jahr 2022 infolge der sanktionsrechtlichen Handelsverbote für russische Aktien und Staatsanleihen wertlos geworden, vom Steuerpflichtigen aber nicht veräußert, sondern weiter in seinem Depot gehalten worden, so ist mangels einer Veräußerung kein Veräußerungsverlust bei den Kapitaleinkünften entstanden. Entsprechendes gilt für vom Steuerpflichtigen weiter gehaltene, momentan wertlose russische Staatsanleihen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob den Steuerpflichtigen aus aktienähnlichen Papieren und Staatsanleihen ein endgültiger Forderungsverlust entstanden ist.

     

    Die Steuerpflichtigen erwarben von 2019 bis 2021 American Deposit Receipts (ADR) und Global Deposit Receipts (GDR), sowie russische Staatsanleihen.