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  • · Fachbeitrag · Pflege-Pauschbetrag-Update

    Lukrativen Pauschalabzug zur Steuerreduzierung nutzen

    2021 wurde der Pflege-Pauschbetrag reformiert und verbessert. Dennoch zeigt die Praxis, dass der pauschale Abzugsbetrag oft nicht geltend gemacht wird. Eventuell aus Unkenntnis? Denn es gibt unzählige pflegebedürftige Personen und in der Realität werden viele zumindest teilweise durch die Angehörigen gepflegt. Im Folgenden beleuchten wir den Pflegepauschbetrag und zeigen, wann er abzugsfähig ist.

     

    Der Abzug von Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Entstehen Aufwendungen für eine pflegebedürftige Person, dann ergibt sich grundsätzlich über § 33 EStG ein Abzug als außergewöhnliche Belastung. Dieser Abzug birgt aber zwei Probleme:

     

    • 1. Die entstandenen Aufwendungen sind dem Finanzamt im Detail nachzuweisen. Um Fahrtkosten zu der gepflegten Person absetzen zu können, müssen zum Beispiel die einzelnen Fahrten dokumentiert werden.