· Fachbeitrag · Lohnsteuerabzug
Neuregelung zur Vorsorgepauschale seit 1.1.2026
Seit 1.1.2026 haben sich die Steuerspielregeln zur Vorsorgepauschale, die bei Ermittlung des monatlichen Lohnsteuerabzugs zu berücksichtigen ist, grundlegend geändert. Hier die wichtigsten Infos, was neu ist und wie die Vorsorgepauschale 2026 ermittelt wird. |
Grundsätzliches zur Vorsorgepauschale
Bei Ermittlung des monatlichen Steuerabzugs vom Arbeitslohn wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (und ab 2026 ggf. auch anteilige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) nicht erst bei Abgabe der Einkommensteuererklärung über den Sonderausgabenabzug steuerlich auswirken, sondern bereits während des Jahres beim Lohnsteuerabzug (§ 39 Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG).
Neuregelung seit 1.1.2026: Darum geht es
Mit Schreiben vom 14.8.2025 (IV C 5 ‒ S 2367/00012/004/033) hat das BMF eine Neuregelung zur Ermittlung der Vorsorgepauschale veröffentlicht. Danach gilt nun lohnsteuerlich Folgendes:
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