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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Firmenwagen: Kostennachweis durch Arbeitgeber ein Muss

    Im Veranlagungsverfahren kann ein Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen nutzen durfte, einen Antrag stellen, dass statt der üblichen 1%-Regelung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens die Fahrtenmethode angewandt wird. Das funktioniert natürlich nur, wenn ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorgelegt werden kann und der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Gesamtkosten für den Dienstwagen mitteilt.

     

    In der Finanzverwaltung sind nun vermehrt Fälle zu beurteilen, bei denen der Arbeitgeber die Gesamtkosten für den einzelnen Dienstwagen nicht ermitteln konnte und dem Mitarbeiter deshalb nur einen geschätzten Pauschbetrag bescheinigte.

     

    Folge: Der Antrag wurde vom Finanzamt abgelehnt. Zu Recht?

     

    Antwort: Zwar hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, statt der vom Arbeitgeber angewandten 1%-Regelung die Fahrtenbuchmethode zu beantragen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 Satz 5 LStR), doch das Finanzamt wird diesen Antrag mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 15.12.2022 (VI R 44/20) ablehnen, wenn der Arbeitnehmer die tatsächlichen Gesamtkosten des Dienstwagens nicht vorlegen kann.

    Quelle: ID 50866951