· Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
Hat das FA einem Unternehmen den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG versagt, weil der Investitionsgegenstand im Jahr des Kaufs und/oder im Folgejahr nicht in einer „inländischen“ Betriebsstätte des Unternehmens genutzt wurde, lohnt sich Gegenwehr. |
Denn die Europäische Kommission hat am 4.6.2026 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Unionsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Voraussetzung für den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags, wonach das geförderte Wirtschaftsgut in einer inländischen (deutschen) Betriebsstätte genutzt werden muss, schließt vergleichbare Investitionen in Betriebsstätten in anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten aus. Das könnte Unternehmen davon abhalten, ihre Rechte nach Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) auszuüben.
PRAXISTIPP | In der Praxis sollten Unternehmen in vergleichbaren Fällen gegen Steuerbescheide, in denen der Abzug des Investitionsabzugsbetrags versagt wurde, Einspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 S. 1 AO stellen. |
Fundstelle
- Europäische Kommission, PM 4.6.26, www.iww.de/s16136