· Fachbeitrag · Internationale Steuergesetzgebung
Steuerrisiko durch eher unbekannte Vorschriften des § 4k EStG
Werden Unternehmen international tätig, sind Betriebsprüfungen des Finanzamts meist vorprogrammiert. Bisher lag der Fokus der Prüfungshandlungen zumindest bei Geschäftsbeziehungen zwischen in- und ausländischen verbundenen Unternehmen im Bereich der Verrechnungspreise. Doch kaum wahrgenommen, könnte nun selbst dann ein Betriebsausgabenabzugsverbot ausgesprochen werden, wenn die Verrechnungspreise nachweislich fremdüblich sind. Die Rede ist von der Vorschrift des § 4k EStG. |
Schnellübersicht zu § 4k EStG
Bevor auf die einzelnen Regelungen und Definitionen dieser auf den ersten Blick unverständlich formulierten gesetzlichen Vorschrift eingegangen wird, hier zunächst ein Schnellüberblick, um was es beim § 4k EStG geht und welche brisanten Besonderheiten zu beachten sind. Hervorzuheben ist zu § 4k EStG deshalb zunächst Folgendes:
- Ziele des § 4k EStG sind die Neutralisierung von grenzüberschreitenden Besteuerungsinkongruenzen und die Missbrauchsvermeidung.
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