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  • · Fachbeitrag · Energetische Sanierung

    Neues BMF-Schreiben zu § 35c EStG: Das Steuer 1 × 1 für die Beratungspraxis

    Das BMF hat die steuerlichen Grundsätze zur Steuerermäßigung im Rahmen einer energetischen Sanierung nach § 35c EStG, die im bisherigen BMF-Schreiben vom 14.1.21 enthalten waren, in einem neuen BMF-Schreiben ergänzt. Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Ergänzungen im Überblick für die Beratungspraxis.

     

    Steuerermäßigung auch bei Wohnflächenerweiterung

    Erstmals wird klargestellt, dass auch bei Erweiterung der Wohnfläche im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung die im Rahmen der Erweiterung durchgeführten energetischen Maßnahmen nach § 35c EStG steuerlich gefördert werden (BMF 21.8.25, Rn. 3). Das kann bei Erweiterungen im Rahmen einer Gaube, bei einer Dachgeschossaufstockung oder bei einem Anbau der Fall sein.

     

    Jahreshöchstbeträge sind objektbezogen und nicht maßnahmenbezogen

    Wichtig zu wissen: Die maximale Steueranrechnung von jeweils 14.000 EUR in den ersten beiden Jahren und von 12.000 EUR im dritten Jahr ist objektbezogen und nicht maßnahmenbezogen (BMF 21.8.25, Rn. 31).