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  • · Fachbeitrag · Bund der Steuerzahler

    (Dubioses) Verfahren zur Aktivrente

    Der Bund der Steuerzahler informierte in seiner Mitgliederzeitschrift „Der Steuerzahler“ über eine kuriose Klage zur Aktivrente. Kurios deshalb, weil das Finanzamt wohl bewusst eine Klage vor dem Finanzgericht vermieden hat.

     

    In dem Streitfall geht es darum, dass Steuerzahler, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und trotz Rentenalter weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen, nicht von der Steuerfreistellung der Aktivrente profitieren können. Diese gilt im Sinne des § 3 Nr. 21 EStG. Der Selbstständige (übrigens ein Steuerberater im Rentenalter) legte gegen den Bescheid über Einkommensteuervorauszahlungen für 2026 Einspruch ein und beantragte die Steuerfreistellung seiner Einkünfte bis zu 2.000 EUR im Monat. Sein Ziel: eine gerichtliche Überprüfung der vermeintlichen Ungleichbehandlung.

     

    Dann die Überraschung: Bevor das Finanzgericht sich dieser Thematik annehmen konnte, änderte das Finanzamt den Vorauszahlungsbescheid und setzte die Vorauszahlungen wie vom Steuerberater beantragt herab.

     

    Folge: Nun kann der Steuerberater erst gegen die Versagung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG vorgehen, wenn er seinen Einkommensteuerbescheid für 2026 erhalten hat. Kurios!

    Quelle: Ausgabe 09 / 2026 | Seite 674 | ID 50922959

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