· Fachbeitrag · Altersversorgung
Aktivrente seit 1.1.2026: Das gilt steuerlich
Zum 1.1.2026 sind die neuen Regelungen des Aktivrentengesetzes in Kraft getreten. Hier ein erster Überblick, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundsätze hierbei zu beachten sind. |
Grundsätze zur Aktivrente seit 1.1.2026
Nach der zum 1.1.2026 in Kraft getretenen Regelung in § 3 Nr. 21 EStG bleiben Einnahmen eines Steuerpflichtigen aus nicht selbstständiger Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 24.000 EUR im Jahr steuerfrei. Insbesondere die folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es mit der Steuerfreiheit klappt:
- Voraussetzung 1: Bei den Einnahmen muss es sich um Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nummer 1 EStG handeln.
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