· Fachbeitrag · Bilanzierung
AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer: BMF hebt Schreiben vom 22.2.2023 auf
Die Hoffnung auf ein „administratives Vereinfachungsregime“ zur kürzeren Nutzungsdauer hat sich zunächst zerschlagen: Das BMF zieht das Schreiben von 2023 ersatzlos zurück. Damit ist man wieder vollständig im Nachweis- und Streitmodus. |
Sachverhalt
Mit BMF‑Schreiben vom 22.2.2023 hatte die Finanzverwaltung Vorgaben für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG gemacht. Mit Schreiben vom 1.12.2025 hebt das BMF dieses Schreiben im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf.
Entscheidungsgründe
Das BMF habe die Aufhebung ausdrücklich angeordnet, ohne in dem Aufhebungsschreiben selbst eine neue Nachweis‑Systematik zu ersetzen. Damit gelte die bisherige Verwaltungsanweisung aus 2023 nicht mehr. Die Frage der kürzeren Nutzungsdauer sei wieder nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig