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  • · Fachbeitrag · Bewertung

    Auswirkungen von Ausschüttungen aus dem steuerlichen Eigenkapitalkonto bei Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung

    von Dr. Stephan Peters, Haltern am See

    Im Rahmen der Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung i. S. d. § 17 EStG sind sämtliche Wertsteigerungen und Wertminderungen seit Anschaffung zu berücksichtigen. Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto vor Überschreiten der Wesentlichkeitsschwelle des § 17 EStG mindern die Anschaffungskosten und sind auch bei einer nach Überschreiten der Wesentlichkeitsschwelle erfolgenden Einlage zu berücksichtigen.

     

    Hintergrund

    Die Einlage von GmbH-Beteiligungen in ein Betriebsvermögen ist regelmäßig Anlass für Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Hs. 1 EStG sind Einlagen grundsätzlich mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde (§ 10 Satz 2 BewG). Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt.

     

    Ist Gegenstand der Einlage die im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer GmbH, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen sein. Dies gilt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Hs. 2 Buchst. b EStG, wenn Gegenstand der Einlage ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist und der Steuerpflichtige an der Gesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 oder Abs. 6 EStG beteiligt ist. Für den Regelfall des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG setzt dies voraus, dass der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Dieser Wert der Beteiligung hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Ursprünglich sah die Vorschrift eine Mindestbeteiligung von 25 %, später i. H. v. 10 % und aktuell von nur noch 1 % vor.

     

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