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  • · Fachbeitrag · Abgeltungsteuer oder persönlicher Steuersatz?

    Einkünfte aus sogenannten Krypto-Lending von Bitcoins

    Das FG Köln hat zu Einkünften aus sog. Krypto-Lending von Bitcoins entschieden. Danach unterliegen Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

     

    Sachverhalt

    Beim Krypto-Lending werden Kryptowerte Dritten auf entsprechenden Plattformen leihweise gegen Entgelt überlassen. Die Krypto-Lending-Plattformen fungieren bei einem solchen Krypto-Lending als kostenpflichtige Vermittler.

     

    Im Streitjahr erzielte der Kläger u. a. Einkünfte aus der vorübergehenden entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Bitcoins im Wege des Krypto-Lendings. Sobald ein Interessent die eingelegten Kryptowerte nutzte, fielen festgelegte Vergütungen an.