· Fachbeitrag · § 9 EStG
Werbungskostenabzug für berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs
Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, spricht grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Es obliegt in einem solchen Fall dem feststellungsbelasteten Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen. |
Sachverhalt
Streitig war die steuerliche Anerkennung der durch die Nutzung eines privaten Pkw entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten, wenn dem Steuerpflichtigen gleichzeitig ein Geschäftsfahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung steht. Das FG gab der Klage statt und ließ den vom Steuerpflichtigen begehrten Werbungskostenabzug der Aufwendungen zu, die ihm anlässlich von Dienstfahrten mit seinem privaten Pkw entstanden waren.
Entscheidung
Das FG stellte zunächst heraus, dass es für den Werbungskostenabzug von beruflich veranlassten Reisekosten dem Grunde nach nicht darauf ankommt, welches Verkehrsmittel der Steuerpflichtige wählt. Vielmehr steht dem Steuerpflichtigen die Wahl des Verkehrsmittels grundsätzlich frei. Es ist bei Reisekosten ‒ wie auch sonst bei der Anerkennung von Aufwendungen als Werbungskosten ‒ regelmäßig unerheblich, ob die geltend gemachten Aufwendungen objektiv gesehen zweckmäßig und notwendig waren, selbst wenn das Handeln des Steuerpflichtigen sich nachträglich als unwirtschaftlich herausstellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig