· Fachbeitrag · § 9 EStG
Fahrten eines Berufspiloten zum zugewiesenen Stationierungsflughafen
Die Fahrten eines Flugzeugführers (Berufspilot) zu dem ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Stationierungsflughafen sind nicht als Reisekosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG mit dem pauschalen Kilometersatz nach dem Bundesreisekostengesetz pro gefahrenem Kilometer, sondern lediglich mit der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten zu berücksichtigen. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die grundsätzliche Frage, ob der einem Berufspiloten zugewiesene Stationierungsflughafen seine erste Tätigkeitsstätte darstellt. Das hätte die Folge, dass die Fahrten von der Wohnung zum Stationierungsflughafen und zurück zur Wohnung unter die Abzugsbeschränkung der Entfernungspauschale fallen.
Entscheidung
Das FG hat dies vor allem vor dem Hintergrund der dort zu verrichtenden Tätigkeiten bejaht. Denn zu den Tätigkeiten, die für das Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte eines Piloten sprechen, gehören sämtliche arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten, die auf dem Flughafengelände als einer großräumigen ortsfesten betrieblichen Einrichtung ausgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere:
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