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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung

    Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von nicht mehr als 48 Monaten an seine inländische Betriebsstätte, ohne hierzu einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen, begründet der Arbeitnehmer an dieser betrieblichen Einrichtung für die Dauer der Entsendung keine erste Tätigkeitsstätte.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein in Brasilien für ein brasilianisches Unternehmen tätiger Arbeitnehmer an einer inländischen Betriebsstätte des Arbeitgebers eine erste Tätigkeitsstätte begründet, wenn er für einen befristeten Zeitraum von weniger als 48 Monaten an die inländische Tätigkeitsstätte entsandt wird.

     

    Entscheidung

    Das FG Niedersachsen hat das Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte verneint und geltend gemachte Übernachtungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG anerkannt.