· Fachbeitrag · § 9 EStG
Aufwendungen für die Ausbildung zum Erwerb der Erlaubnis für Privatflugzeugführer
Der Erwerb und Erhalt einer Privatpilotenlizenz betrifft grundsätzlich die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße, und zwar auch dann, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse für die Berufsausübung nützlich sind. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Kosten für die Ausbildung zum Erwerb der Erlaubnis für Privatflugzeugführer (Privat Pilot Licence – PPL) als Werbungskosten abziehbar sind.
Der Steuerpflichtige erzielte im Streitjahr 2021 als Gesellschafter-Geschäftsführer mehrerer GmbHs Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2021 machte er u. a. Aufwendungen für den Erwerb der PPL als Werbungskosten geltend.
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