· Fachbeitrag · § 7i EStG
Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf im Inland gelegene Baudenkmale
Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen machten für die Jahre 2013 und 2014 im Rahmen des Progressionsvorbehalts für ihre ausländischen Einkünfte AfA nach § 7i EStG für ein in Polen belegenes Objekt geltend. Gegen die ablehnende, auf dem Gesetzeswortlaut basierende Entscheidung des FA beriefen sich die Steuerpflichtigen auf einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit.
Entscheidung
Nach einem erfolglosen Klageverfahren wies auch der BFH die eingelegte Revision als unbegründet zurück. Der BFH wies zunächst darauf hin, dass die ablehnende Entscheidung gesetzeskonform erfolgte, da die Baumaßnahme nicht wie von § 7i EStG gefordert, an einem im Inland belegenen Baudenkmal durchgeführt worden war.
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