· Fachbeitrag · § 7 EStG
Schenkungsteuer erhöht nicht die AfA-Bemessungsgrundlage für vermietete Immobilien
Bei der Schenkungsteuer handelt es sich weder um Anschaffungskosten noch um Anschaffungsnebenkosten der streitgegenständlichen Immobilien. |
Hintergrund
Unter den in § 255 Abs. 1 HGB genannten Kosten für den Erwerb von Vermögensgegenständen sind diejenigen Kosten zu verstehen, die aufgewandt werden, um ein Wirtschaftsgut von einem anderen zu erwerben oder – anders ausgedrückt –, um es aus der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht zu überführen.
Entscheidung
Das FG Köln hat jetzt entschieden, dass die infolge der Übertragung einer Immobilie entstehende Schenkungsteuer nicht zu abschreibungsfähigen (nachträglichen) Anschaffungskosten führt. Zudem ist die Schenkungsteuer als Personensteuer nach § 12 Nr. 3 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar.
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