· Fachbeitrag · § 7 EStG
Nachweis einer kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei Erwerb einer alten, modernisierungsbedürftigen Betriebshalle
Es ist bei Erwerb einer fast 50 Jahre alten, modernisierungsbedürftigen Betriebshalle mit Remise nicht zu beanstanden, wenn der Gutachter die Restnutzungsdauer zum Erwerbszeitpunkt in Anlehnung an die Schätzungsmethode gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 und damit grundsätzlich modellhaft ermittelt hat. So das Urteil des FG München. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige erwarb im Jahr 2017 ein Grundstück, das mit einer Betriebshalle (Fertigstellung 1969) mit Remise bebaut ist. Bei der Ermittlung der AfA machte sie eine tatsächliche Nutzungsdauer von 33 Jahren geltend (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG). Im Rahmen eines vorgelegten Privatgutachtens gelangte der Gutachter zu einer geschätzten Restnutzungsdauer von 18 Jahren.
Die Klage der Steuerpflichtigen hatte Erfolg, nachdem das FA eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG gesetzlich zugrunde gelegte nicht anerkannt hatte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig