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  • · Fachbeitrag · § 7 EStG

    Nachweis einer kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei Erwerb einer alten, modernisierungsbedürftigen Betriebshalle

    Es ist bei Erwerb einer fast 50 Jahre alten, modernisierungsbedürftigen Betriebshalle mit Remise nicht zu beanstanden, wenn der Gutachter die Restnutzungsdauer zum Erwerbszeitpunkt in Anlehnung an die Schätzungsmethode gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 und damit grundsätzlich modellhaft ermittelt hat. So das Urteil des FG München.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige erwarb im Jahr 2017 ein Grundstück, das mit einer Betriebshalle (Fertigstellung 1969) mit Remise bebaut ist. Bei der Ermittlung der AfA machte sie eine tatsächliche Nutzungsdauer von 33 Jahren geltend (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG). Im Rahmen eines vorgelegten Privatgutachtens gelangte der Gutachter zu einer geschätzten Restnutzungsdauer von 18 Jahren.

     

    Die Klage der Steuerpflichtigen hatte Erfolg, nachdem das FA eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG gesetzlich zugrunde gelegte nicht anerkannt hatte.